Amtsgericht Bergedorf

In Bergedorf ist es außerordentlich schwer, Bauplätze für öffentliche Gebäude zu finden, die mit dem Kern der Stadt in unmittelbarer Beziehung stehen müssen. Es hat der mannigfachsten Projektierungen von über zehn Jahren bedurft, bis man sich auf den Platz einigte, an dem nunmehr das Amtsgerichtsgebäude errichtet ist. Er gab dem Architekten keine leichten Vorbedingungen; dem Vorteil seiner rückwärtigen Lage an einer beckenartigen Erweiterung der Bille stand der Nachteil einer engen Straße an der Eingangsfront gegenüber, die an beiden Seiten des eingebauten Platzes bereits mit Etagenhäusern bedenklichsten Gepräges besetzt war. Eine weitere Schwierigkeit lag im Programm, das auf diesem unfreien Platz nicht nur das Amtsgericht, sondern zugleich ein Gefängnis mit seinen beiden von 5 m hohen Mauern umfaßten Gefangenenhöfen verlangte. Die Masse des Bauwerks wird diesen Forderungen dadurch gerecht, daß das Gerichtsgebäude ein zum Wasser offenes Hufeisen bildet, dessen Flügel die vorhandenen Nebenbauten abdeckt. In dieses Hufeisen ist der beträchtlich niedrigere und flachgedeckte Gefängnisbau so gesetzt, daß sich ein großer Eingangshof bildet. Der Gefängnisbau bildet die Form eines T, dessen Schenkel sich zum Wasser vorstreckt und durch die beiden halbrund abgeschlossenen Gefangenenhöfe flankiert ist. Das hart an den Gefängnisbau reichende Wasser — es ist nur ein Kontrollgang auf einer Futtermauer vorhanden — isoliert diesen von der Umgebung.

Der Eingang des Gebäudes ist durch eine offene Loggia betont, hinter der eine breite Eingangshalle liegt; in ihrer Mitte ist die Durchfahrt zum großen Innenhof. In der Halle gehen rechts und links Treppen zum hochliegenden Erdgeschoß empor, die zu den verschiedenen Abteilungen des Gerichts führen. Gesondert von diesem Gerichtsbetrieb entwickelt sich der Gefängnisbau. Er hat seinen Zugang vom Hofe aus, der durch eine Einfahrt von Wagen erreicht werden kann. Neben dem Eingangsraum ist Aufnahme und Arzt, dann scheidet sich die Männer- und die Frauenabteilung, deren jede ihr Treppenhaus besitzt. Das Gefängnis ist für 20 Männer und für 1o Frauen eingerichtet.

In der Außenarchitektur ist der Hauptbau durch ein Dach hervorgehoben, während der Gefängnisbau flach abschließt, um möglichst bescheiden 2u wirken. Die Fassaden sind in Klinkern ausgeführt, die freistehenden Pfeiler des Eingangs mit gesinterten Platten verblendet. Im Innern haben die Betontreppenhäuser gußeiserne Zierstücke im Geländer als Schmuck. Unter den Amtsräumen sind die Sitzungssäle durch Vertäfelung in Sperrholz hervorgehoben, im übrigen die Zimmer durch Farbe (Guido Maschke) charakteristisch behandelt.

Der Bau wurde im Februar 1926 mit RM. 1 267 000 bewilligt. Er ist unter Benutzung eines Vorprojektes von Baudirektor Dr. Ranck durch Oberbaudirektor Schumacher projektiert und detailliert worden. Die Ausführung lag in Händen der 2. Hochbauabteilung bei Oberbaurat Lenthe und Baurat Hinrichs. Die Bauzeit dauerte 1 3/4 Jahr.

WMB > Wasmuths Monatshefte für Baukunst, März 1929 S.109ff

à propos